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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 10.02.2022 - 25 Qs 8/22, 25 Qs 841 Js 70238/22 (8/22)   

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LG Magdeburg, Entscheidung vom 10.02.2022 - 25 Qs 8/22, 25 Qs 841 Js 70238/22 (8/22) (https://dejure.org/2022,5575)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 25 Qs 8/22, 25 Qs 841 Js 70238/22 (8/22) (https://dejure.org/2022,5575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Rückwirkende Bestellung des Verteidigers? - Akten schlummern vier Monate bei der Polizei

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21

    Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.02.2022 - 25 Qs 8/22
    Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens - hier Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 1 StPO durch die Staatsanwaltschaft M. - Zweigstelle H.stadt - am 12. Januar 2022 - ist einem Angeklagten (hier: Beschuldigten) rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die sachlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers vorlagen und der Antrag auf Bestellung noch vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gestellt, aber nicht bzw. nicht vorab verbeschieden wurde (vgl. insoweit OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 29. April 2021, Az.: 1 Ws 260/21, Beck RS2021, 14711).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws 962/20

    Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.02.2022 - 25 Qs 8/22
    Die Kammer schließt sich der Auffassung an, dass die rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers dann zulässig ist, wenn die Voraussetzungen für eine Beiordnung gemäß § 140 StPO vorlagen und die Entscheidung über den Beiordnungsantrag wesentlich verzögert wurde (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020, Az.: Ws 962/20).
  • LG Köln, 06.04.2021 - 323 Qs 19/21
    Auszug aus LG Magdeburg, 10.02.2022 - 25 Qs 8/22
    Ebenso vertritt auch das Landgericht Köln die Auffassung, dass von dem Ausschluss einer nachträglichen Bestellung zum Pflichtverteidiger dann eine Ausnahme zu machen sei, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 140, 141 StPO über den rechtzeitig gestellten Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung aus justizinternen Gründen nicht entschieden worden ist bzw. die Entscheidung eine wesentliche Verzögerung erfahren hat (vgl. Landgericht Köln, Beschluss vom 6. April 2021, Az.: 23 Qs 19/21, NStZ 2021, 639).
  • LG Münster, 19.01.2023 - 11 Qs 48/22

    Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Weshalb letztlich offen bleiben kann, ob von dem Ausschluss einer nachträglichen Bestellung zum Pflichtverteidiger dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 140, 141 StPO über den rechtzeitig gestellten Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung aus justizinternen Gründen rechtsfehlerhaft nicht rechtzeitig entschieden wurde (vgl. exemplarisch LG Magdeburg, Beschl. v. 10.02.2022 - 25 Qs 8/22 - StRR 2022, Nr. 6, 24 m. Anm. Burhoff, dort mit Verweis auf LG Köln, Urt. v. 06.04.2021 - 323 Qs 19/21 - NStZ 2021, 639; vgl. auch Hillenbrand, in Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022, Rn. 3669 ff. m.w.N.).
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   LG Essen, 08.06.2022 - 25 Qs 8/22   

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LG Essen, 08.06.2022 - 25 Qs 8/22 (https://dejure.org/2022,23853)
LG Essen, Entscheidung vom 08.06.2022 - 25 Qs 8/22 (https://dejure.org/2022,23853)
LG Essen, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 25 Qs 8/22 (https://dejure.org/2022,23853)
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